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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker
beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Hypnosebehandlung oder eines Coachings zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie Ina Kahle nachfolgend und dem Klienten/Patienten.
Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Klient/Patient das generelle Angebot annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
Zwischen den Parteien wird folgendes vereinbart:
1. Vertragsgegenstand
Der Klient/Patient nimmt bei der Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Hypnosebehandlung oder Coaching in Form einer Einzelbehandlung in Anspruch. Durch die Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
Termine für Folgesitzungen werden individuell nach Abschluss der Erstsitzung vereinbart. Für vereinbarte Folgesitzungen gilt der Verhandlungsvertrag und diese AGB.
Die Sitzung findet im Behandlungsraum der Heilpraktikerin für Psychotherapie oder per Online-Videositzung statt.
Abweichendes kann zwischen den Parteien vereinbart werden.
Der Klient/Patient ist darüber aufgeklärt worden, dass im Rahmen der Hypnosebehandlung keine körperliche Untersuchung oder Behandlung erfolgt. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient/Patient dazu angehalten, sich grundsätzlich in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Hypnosebehandlung ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient/Patient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet die von ihr genutzten Methoden zur Diagnose und Therapie nach bestem Wissen und Gewissen an. Sie kann und darf dem Klienten/Patienten keinen Erfolg der Behandlung in Aussicht stellen oder garantieren.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
2. Honorar
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. In der Regel werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Patienten mit seiner (privaten) Krankenversicherung selbst zu klären.
Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich, über die Homepage, durch die Online- Buchung oder per E-Mail vereinbart wurden.
Die Bezahlung kann in bar direkt nach der Hypnosebehandlung/Coachings, per Überweisung oder PayPal erfolgen.
Bei Online-Videositzungen muss der Rechnungsbetrag bis spätestens zwei Tage vor der Hypnosesitzung auf das jeweilige Konto der Heilpraktikerin für Psychotherapie eingegangen sein.
Andere Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.
Auf Wunsch, beziehungsweise nach Absprache kann der Klient/Patient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.
3. Ausfallhonorar
Versäumt der Klient/Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Heilpraktikerin für Psychotherapie ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist.
Bei Zuspätkommen über 30 Minuten kann die Sitzung nicht mehr erfolgen.
4. Haftung
Der Klient/Patient hat der Heilpraktikerin für Psychotherapie wahrheitsgemäß zutreffend über seinen geistigen und körperlichen Zustand zu informieren. Dies betrifft auch die Konsultation psychotherapeutischer Behandlungen beziehungsweise Beratungen.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Klienten/Patienten verursacht wurden, zum Beispiel durch vorzeitigen Abbruch der Hypnosebehandlung, des Coachings, Verschweigen von Vorerkrankungen, unzureichender Motivation zur Mitarbeit.
Jeder Klient/Patient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden!
5. Vertraulichkeit
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/Patienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die zum Zwecke der Tätigkeit überlassenen Unterlagen und Aufzeichnungen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
6. Inhalt und Zweck der AGB
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich. Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
Falls sich die Parteien nicht gütlich einigen können, gilt zwischen den Vertragsparteien ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland. Praxiserfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Praxissitz der Heilpraktikerin für Psychotherapie.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen sind vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand: 07.11.2021